Über 20 Jahre lang bestand im Kanton Zürich eine Härtefallregelung für Immobilienbesitzer mit geringem Einkommen. 2023 musste der Regierungsrat diese nach einem Verwaltungsgerichtsurteil abschaffen. Nun will er auf den 1. Januar 2026 wieder einen Härtefalleinschlag einführen.
Ab dem 1. Januar 2026 steigen im Kanton Zürich der Vermögenssteuerwert von Immobilien sowie der Eigenmietwert. Weshalb, lesen Sie in unserem Beitrag Für Wohneigentümer steigt ab 2026 die Steuerrechnung. Zeitgleich soll wieder eine Härtefallregelung eingeführt werden. Doch was ist das?
Der Eigenmietwert:
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Liegenschaftsbesitzern von selbst bewohnten Immobilien angerechnet wird. Dieser leitet sich aus dem Vermögenssteuerwert der Immobilie ab.
Der Härtefalleinschlag:
Der sogenannte Härtefalleinschlag ist vereinfacht gesagt ein Steuerrabatt für Eigenheimbesitzer mit tiefem Einkommen, die in ihrer eigenen Liegenschaft wohnen. Oftmals sind dies Pensionierte. Der Einschlag kommt zur Anwendung, wenn der Eigenmietwert mehr als ein Drittel des Einkommens beträgt und der Haushalt über weniger als 600‘000 Franken Vermögen verfügt (ohne den Wert der Immobilie). Somit werden Hausbesitzerinnen und -besitzer um mehrere Hundert Franken oder um bis zu einem tiefen vierstelligen Betrag entlastet. Die Härtefallregelung soll verhindern, dass Menschen mit tiefen Einkommen ihre eigenen vier Wände wegen einer zu hohen Steuerrechnung verkaufen müssen.
Auf wann wird die Härtefallregelung wieder eingeführt?
Der Zürcher Regierungsrat möchte diese auf den 1. Januar 2026 wieder einführen – zusammen mit der Erhöhung der Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte. Darüber befinden muss nun der Kantonsrat. Die Zürcher Regelung soll als Übergangslösung gelten, bis ein Gesetz dazu auf Bundesebene eingeführt worden ist. Das Einführen einer solchen Regelung ist das Ziel einer parlamentarischen Initiative, die der Zürcher Kantonsrat unterstützt.