Da die Preise für Wohneigentum stark gestiegen sind, muss der Zürcher Regierungsrat den Vermögenssteuerwert und den Eigenmietwert erhöhen. Besitzer von selbst bewohntem Eigentum müssen dadurch tiefer in die Tasche greifen – dabei handelt es sich teils um höhere vierstellige Beträge.
Die Preise für Wohneigentum zeigen seit langem immer nur in eine Richtung: nach oben. In dieselbe Richtung wird ab 2025 auch die Steuerrechnung der meisten Immobilienbesitzerinnen und -besitzer im Kanton Zürich gehen. Denn der Regierungsrat will den Vermögenssteuerwert der Liegenschaften sowie den Eigenmietwert erhöhen.
Was heisst das genau? Der steuerliche Wert einer selbst bewohnten Liegenschaft entspricht nicht dem Marktwert, sondern wird den Wohneigentümern von der Gemeinde mitgeteilt. Er sollte gemäss Bundesgericht nicht weniger als 70 Prozent des Marktwertes betragen. Er wurde allerdings letztmals 2009 angepasst und entspricht daher diesen Kriterien nicht mehr.
Dadurch sparen die Wohneigentümer einerseits Vermögenssteuern, andererseits aber auch Einkommenssteuern. Denn vom steuerlichen Immobilienwert wird auch der Eigenmietwert abgeleitet. Dieser ist so etwas wie ein fiktives Einkommen, das Eigentümern von selbst bewohnten Immobilien angerechnet wird. Das Zürcher Steuergesetz besagt, dass der Eigenmietwert nicht höher als 70 Prozent des Marktwerts betragen darf. Das Bundesgericht hingegen hat in einem Urteil festgehalten, dass der Eigenmietwert nicht niedriger als 60 Prozent der Marktmiete sein darf.
170 Millionen Franken Mehreinnahmen
Weil die Steuer- und Eigenmietwerte im Kanton Zürich dieser Rechtssprechung nicht mehr standhalten, sieht sich der Regierungsrat gezwungen, zu handeln. Dem Kanton und den Gemeinden werden so etwa 170 Millionen Franken in die Kassen gespült. Um wie viel höher die Steuerrechnung für die Einzelnen ausfallen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Tiefer in die Tasche greifen müssen, werden diejenigen Besitzer, die ihre Immobilie vor 2009 gekauft haben. Bei ihnen wirkt sich die Wertvermehrung über die letzten 15 Jahre aus. Während manche einen tiefen dreistelligen Betrag mehr berappen werden müssen, kann es bei anderen einen höheren vierstelligen Betrag ausmachen.
Die Änderung wird für die Steuererklärung 2026 fällig. Wie hoch der Vermögenssteuerwert und der Eigenmietwert ihrer Immobilie in Zukunft sein wird, erfahren die Wohneigentümer Anfang 2027.