Neues Jahr, neues Glück. Oder neue Beitragshöhen, Gesetze oder Regelungen, die für die Steuererklärung oder das Portemonnaie entscheidend sind. Wir zeigen die wichtigsten Änderungen für Privatpersonen und Unternehmen auf einen Blick.
Für Privatpersonen:
AHV: Beitragsfreies Einkommen
Das AHV-beitragsfreie Einkommen erhöht sich um 200 Franken:
Bisher | CHF 2'300.00 |
Ab 1. Januar 2025 | CHF 2'500.00 |
Dies betrifft Versicherte, die pro Jahr und Arbeitgeber ein Entgelt erhalten, das unter dieser Schwelle liegt. Davon ausgenommen sind Kunstschaffende und Personen, die in Privathaushalten arbeiten (z. B. Reinigungspersonal).
Familienzulagen
Der Bundesrat hat die Mindestansätze für die Familienzulagen erhöht. Lesen Sie den gesamten Beitrag dazu hier. Im Kanton Zürich bedeutet dies folgenden Änderungen:
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Kinderzulage | Ausbildungszulage |
Bisher | CHF 200.00 | CHF 250.00 |
Ab 1. Januar 2025 | CHF 215.00 | CHF 268.00 |
Kinderzulagen erhalten Familien bis maximal zum 16. Geburtstag des Kindes. Sobald das Kind die obligatorische Schulzeit abgeschlossen hat - frühstens ab dem 15. Geburtstag und längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes - bekommen sie die Ausbildungszulage.
Säule 3a:
Ab 2025 können zukünftige Beitragslücken in der Säule 3a geschlossen werden. Lesen Sie mehr dazu hier. Ausserdem werden die Maximalbeiträge erhöht.
Angestellte | Selbstständigerwerbende | |
Bisher | CHF 7'056.00 | CHF 35'280.00 |
Ab 1. Januar 2025 | CHF 7'258.00 | CHF 36'288.00 |
(max. 20 % des Einkommens) |
Für Unternehmen:
Mehrwertsteuerabrechnung:
Firmen, die in mehreren Branchen tätig sind, hatten bislang nur die Wahl zwischen zwei Saldosteuersätzen für die Abrechnung der Mehrwertsteuer. Zudem mussten sie diese im Voraus bewilligen lassen. Ab dem 1. Januar 2025 können sie mehr Saldosteuersätze anwenden. So müssen sie nicht mehr im Voraus abschätzen, welches die zwei Saldosteuersätze sind, die sich am besten auf alle Branchen anwenden lassen, sondern können jede Branche mit dem entsprechenden Satz abrechnen.