Zu wissen, welche Investitionen Eigenheimbesitzer von den Steuern abziehen können, ist alles andere als einfach. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen werterhaltend und wertvermehrend. Aber nicht nur.
Familie Huber hat das Dach saniert, isoliert und neu darauf eine Photovoltaikanlage erstellen lassen. Ihre Nachbarn, Familie Bachmann, hingegen haben ihren Sitzplatz zu einem Wintergarten umbauen lassen. Sie wohnen im Kanton Zürich. Dürfen sie die Auslagen dafür als Unterhaltskosten bei den Steuern abziehen? Ja und nein. Familie Huber darf, Familie Bachmann nicht. Weshalb?
Grundsätzlich gilt bezüglich Unterhaltskosten: Ist eine Investition werterhaltend, ist sie abzugsfähig. Ist sie wertvermehrend nicht. Werterhaltend heisst, dass die Liegenschaft in ihrer Gestaltung und Zweckbestimmung unverändert bleibt. Zum Beispiel, wenn die Fenster ersetzt werden. Wertvermehrende Investitionen indes versetzen die Immobilie in einen besseren Zustand, beispielsweise, weil ein Lift eingebaut oder ein Wintergarten erstellt wird.
Aber weshalb dürfen Hubers dann die Kosten für die Photovoltaikanlage von den Steuern abziehen? Solarzellen auf dem Dach vermehren doch den Wert des Hauses? Ja, doch handelt es sich dabei um «Massnahmen des Energiesparens und Umweltschutzes». Diese werden nicht in werterhaltend oder -vermehrend unterteilt. So sind zum Beispiel das Isolieren der Fassade, des Terrassenbodens oder des Daches sowie das Einbauen eines Windfanges oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz abzugsfähig.
Den Durchblick im Abzugs-Dschungel zu behalten, ist für Eigenheimbesitzer kein Zuckerschlecken. Daher hilft das Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften. Ab Seite 11 zeigt es tabellarisch auf, welche Investition zu wie vielen Teilen abzugsfähig ist. Bei den mit «E» bezeichneten Positionen handelt es sich um Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, die zu 100 Prozent abgezogen werden können. Unter gewissen Voraussetzungen lassen sich Investitionen auch auf die nächste Steuerperiode übertragen.
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