Weiter arbeiten nach der Pensionierung? Das ist seit dem 1. Januar 2024 attraktiver. Denn nun können Arbeitnehmende dadurch ihre Rente erhöhen und unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken schliessen. Sabrina Gassner, Leiterin der Treuhand-Abteilung, erklärt, wie das geht.
Bislang hat sich das Arbeiten nach dem Pensionsalter nicht auf die Höhe der Rente ausgewirkt. Was ist nun neu?
Sabrina Gassner: Wer das Pensionsalter erreicht hat und weiter erwerbstätig bleibt, kann seit dem 1. Januar 2024 einmalig eine Neuberechnung seiner Rente beantragen. Damit kann die Rente erhöht werden. Dies muss allerdings vor dem 70. Geburtstag geschehen.
Müssen Pensionierte dafür aber weiterhin AHV-Beiträge bezahlen?
Ja, das müssen sie. Bis Ende 2023 galt ein sogenannter Freibetrag von 16‘800 Franken jährlich, der von Beiträgen der AHV / IV / EO befreit war. Neu können Pensionierte selbst entscheiden, ob sie diesen Freibetrag geltend machen möchten oder nicht.
Den Freibetrag geltend zu machen, ergibt nur für diejenigen Sinn, die ohnehin bereits die maximale Rente erhalten.
Richtig. Wer bereits die Maximalrente erhält, kann diese auch mit weiteren AHV-Beiträgen nicht erhöhen. Wer hingegen noch nicht die Maximalrente erreicht hat, sollte sich überlegen, auf das gesamte Gehalt AHV-Beiträge zu bezahlen, um seine Rente aufbessern zu können.
Mit der neuen Regelung können Pensionierte auch Beitragslücken schliessen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Welche sind das?
Das sind zwei Bedingungen. Die erste ist etwas komplex, aber vereinfacht gesagt, muss das jährliche Einkommen, das während des Pensionsalters erzielt wird, mindestens 40% des massgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommen betragen. Ausserdem muss jährlich der Mindestbeitrag von 514 Franken eingezahlt werden.
Was muss ich tun, um eine Neuberechnung zu beantragen?
Der Zeitpunkt der Neuberechnung kann vor dem 70. Geburtstag frei gewählt werden. Den Antrag stellt man bei der Ausgleichskasse, die bereits die Rente auszahlt. Idealerweise beantragt man die Neuberechnung etwa drei oder vier Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt der Anpassung. Das Formular dafür erhält man bei seiner Ausgleichskasse oder unter Formulare AHV.
Weitere Informationen zum Thema: Factsheet Neuberechnung der Altersrente herunterladen