Das Erbrecht lässt seit Anfang Jahr mehr Spielraum zu. Das haben auch Hilfsorganisationen gemerkt und werben aktiv darum, in den Testamenten begünstigt zu werden. Was Sie dazu wissen sollten und wer ein Testament verfassen sollte.
Rund ein Viertel aller Schweizerinnen und Schweizer haben ein Testament. Dass dieser Anteil steigt, daran haben Hilfsorganisationen insbesondere seit Anfang Jahr ein Interesse. Denn mit der Revision des Erbrechts, die auf den 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ist unter anderem der Pflichtteil für Nachkommen gesunken. Das heisst, der frei verfügbare Teil ist gewachsen. Und von diesem Erbkuchen möchten sich die gemeinnützigen Organisationen gerne ein Stück abschneiden.
Das können sie allerdings nur, wenn sie in einem Testament begünstigt werden. Daher werben sie auf ihren Websites aktiv um «das Geld der Babyboomer», wie der Tages-Anzeiger schreibt. Viele sind verlinkt mit einem Testamentsrechner. Damit kann ausgerechnet werden, wer welchen Anteil erbt und wie gross der frei verfügbare Teil ist.
Handschriftlich und eigenhändig
Doch für wen macht ein Testament Sinn? Personen, die ihr Vermögen ihren Kindern oder Ehegatten vererben wollen und einfache Vermögensverhältnisse haben, benötigen keines. Wer jedoch Lebenspartner, Stiefkinder, Freunde oder Hilfsorganisationen berücksichtigen möchte, muss dies in einem Testament festhalten. Ebenfalls sinnvoll ist ein Testament, wenn Sie Immobilien oder eine Firma besitzen.
Beim Verfassen dessen gilt es einiges zu beachten. Der Letzte Wille muss handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Zudem muss das Datum (Tag, Monat und Jahr) auf dem Dokument stehen. Die Formulierungen sollten klar und eindeutig sein, damit keine Streitigkeiten entstehen. Wichtig ist, dass die Hinterbliebenen wissen, wo der Erblasser das Testament aufbewahrt.
Wer seinen Letzten Willen nicht selbst verfassen will oder kann, wählt ein öffentliches Testament. Dieses wird im Beisein von zwei Zeugen von einer Urkundsperson, beispielsweise eines Notars, beurkundet. Es kann privat aufbewahrt oder auf dem Notariat hinterlegt werden.
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