Wir alle hinterlassen Spuren im Internet, in Form von E-Mail-Konten, Fotos oder Online-Banking. Nach dem eigenen Tod können diese für die Erben zum Kosten- und Zeitfaktor werden, wenn sie keinen Zugriff darauf haben. Deshalb sollte man sich bereits zu Lebezeiten um den digitalen Nachlass kümmern.
Testament, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung – daran denken viele, wenn sie sich Gedanken über das Älterwerden und den Tod machen. Vergessen geht hingegen häufig, was mit dem digitalen Nachlass geschieht. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Online-Banking oder Nachrichtendienste wie WhatsApp.
Diese Daten gehen nach dem Tod genauso wie die elektronischen Geräte an die Erben über. Doch meistens kennt nur der Verstorbene die Passwörter dafür. Das kann Kosten nach sich ziehen – zum Beispiel dann, wenn die Erben digitale Abonnemente für Zeitungen oder Streamingdienste sowie kostenpflichtige Versicherungen oder Mitgliedschaften nicht kündigen können. Neben den finanziellen Folgen bedeutet der ungeregelte digitale Nachlass für die Erben jedoch auch Aufwand und allenfalls Ärger.
Rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, was mit Fotos auf Plattformen von sozialen Medien wie Facebook oder Linkedin passiert. Sie gelten als persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten, die mit dem Tod untergehen. Den Erben kann der Zugang dazu verwehrt bleiben. Ansprüche durchzusetzen, kann für diese – insbesondere gegenüber internationalen Anbietern wie Apple oder Meta – schwierig werden. Manche Social-Media-Profile können auf Wunsch in einen Gedenkzustand versetzt werden. Auf Facebook zum Beispiel können Nutzer zu Lebzeiten bestimmen, was mit dem Profil nach ihrem Ableben passieren soll.
Liste führen oder Passwortmanager nutzen
Wichtig ist deshalb, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln. Zu folgenden Bereichen sollten die Erben Zugang haben:
- Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Laptops, Tablets und PCs
- E-Mail-Konten (damit können viele andere Konten eruiert und gelöscht werden)
- Finanzielle Plattformen wie E-Banking oder Börsendienste
- Nachrichtendienste wie WhatsApp oder Skype
- Cloud-Dienste für die Aufbewahrung von Fotos oder anderen Dokumenten
- Soziale Netzwerke wie Linkedin, Facebook oder Instagram
- Kostenpflichtige Leistungen wie Streamingdienste, digitale Zeitungsabos oder Softwaremiete
- Sonstige Kundenkonten z. B. von Onlineshops
Idealerweise erstellt der Erblasser eine Liste mit allen relevanten Online-Diensten, deren Passwörtern und was damit im Todesfall geschehen soll. Das Verzeichnis muss immer wieder überprüft und angepasst werden – zum Beispiel, wenn man Passwörter ändert oder Konten löscht. Die Liste sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Dafür kommen ein Bankschliessfach oder ein passwortgeschützter Memory-Stick in Frage. Wer nicht auf eine Liste setzen will, kann die Zugriffsdaten auch in einem Passwortmanager speichern, der nur mit einem Masterpasswort geöffnet werden kann.
Wichtig ist, dass die Erben dann auch von der Liste erfahren und das Masterpasswort erhalten. Am besten wird dies im Testament oder im Vorsorgeauftrag festgehalten.