Wer etwas zu vererben hat, hat ab dem 1. Januar 2023 mehr Spielraum bei der Verteilung. Hinter der Gesetzesrevision des Erbrechts steht die Absicht, moderne Familienmodelle wie Konkubinatspaare und Patchworkfamilien im Erbrecht zu berücksichtigen: Der frei verfügbare Teil steigt, der Pflichtteil sinkt.
Bislang betrug er für die Nachkommen drei Viertel des gesetzlichen Erbanteils, neu ist es nur noch die Hälfte. Leer gehen die Eltern aus: Sie sind nicht mehr wie bis anhin pflichtteilsgeschützt. Unverändert bleibt der Pflichtteil der Ehepartner oder eingetragenen Partner. Sie erhalten weiterhin die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Ohne Testament ändert sich ab dem 1. Januar 2023 nichts an der gesetzlichen Erbfolge.
Wer ein Testament hat, sollte dieses also noch vor Ende des Jahres überprüfen und allenfalls überarbeiten. Zu überlegen gilt es, wer von der grösseren frei verfügbaren Quote profitieren soll. Sollen Stiefkinder oder Lebenspartner erben, muss dies weiterhin explizit im Testament festgehalten werden.
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