Solarstrom vom eigenen Dach – soll die Energiewende gelingen, ist dieser Teil der Lösung. Für Besitzer eines Einfamilienhauses stellen sich bei der Installation einer Photovoltaikanlage insbesondere Fragen der Finanzierbarkeit und der Rentabilität. Komplexer ist die Ausgangslage für Stockwerkeigentümergemeinschaften. Eine Möglichkeit ist, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) zu gründen.
Seit 2018 können Stockwerkeigentümer den Solarstrom vom eigenen Dach dank eines ZEV selbst nutzen und regeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob alle Eigentümer mitmachen oder nur ein Teil. Die Gemeinschaft wird so zum Stromproduzenten, der den einzelnen Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümern den Solarstrom verkauft, den Überschuss ins Netz einspeist und dafür die Rückvergütung erhält. Ein ZEV eignet sich auch für Besitzer von Mietliegenschaften oder Eigentümer verschiedener benachbarter Immobilien.
Reglement ergänzen und im Grundbuch eintragen
Stockwerkeigentümergemeinschaften müssen bei der Gründung eines ZEV das Reglement ergänzen. Darin definieren sie unter anderem, wie sie den Solarstrompreis festlegen, wie sie mit der Rückspeisevergütung umgehen und wie sie die Kosten für den Unterhalt der Anlage verteilen. Die Ergänzung sollte im Grundbuch eingetragen werden, damit künftige Eigentümer daran gebunden sind. Falls eine Wohnung vermietet ist, muss die Mieterschaft das Einverständnis für den ZEV geben.
Da ein ZEV ein relativ grosser administrativer Aufwand bedeutet, haben die Elektrizitätswerke Kanton Zürich (EKZ) das Angebot «EKZ Eigenstrom X» lanciert. Dabei übernehmen die EKZ für 1 Rappen / Kilowattstunde die Messung und Abrechnung für jeden einzelnen Endverbraucher. Weitere Infos dazu finden Sie hier.