Wer ein neues Auto kauft, steht vor der Frage: Soll es ein Elektroauto sein? Die Antwort darauf beeinflusst auch, ob es zu Hause überhaupt aufgeladen werden kann. Mieter und Stockwerkeigentümer haben dies nämlich nicht selbst in der Hand. Sie benötigen für die Installation einer Ladestation die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
Steht der Vermieter der Sache positiv gegenüber, gibt es zwei Optionen. Er kann dem Mieter erlauben, seinen Abstellplatz auf eigene Kosten mit einer Ladestation auszurüsten. In diesem Fall sollten die beiden Parteien die Details schriftlich festhalten. Insbesondere müssen sie klären, was mit der Installation passiert, wenn das Mietverhältnis endet.
Als zweite Option kann der Vermieter eine Grundinfrastruktur mit einem Lastenmanagement einrichten lassen. Dies macht insbesondere dann Sinn, wenn mehrere Mietparteien Interesse an einer Ladestation bekunden. Die Kosten für das Erschliessen der einzelnen Parkplätze können wiederum der Vermieter oder die Mieter übernehmen. Alle Kosten, die der Eigentümer übernimmt, kann er über den Mietzins abwälzen, da Ladestationen als wertvermehrend gelten.
Stockwerkeigentümer benötigen in der Regel das qualifizierte Mehr ihrer Gemeinschaft, um eine Ladestation installieren zu können. Das heisst, die Mehrheit aller Stockwerkeigentümer, die auch die Mehrheit der Wertquoten besitzt, muss zustimmen. Wünschen mehrere Parteien einen Anschluss, macht es ebenfalls Sinn, als Gemeinschaft ein Lastenmanagement zu errichten. Zukünftige Stockwerkeigentümer können verpflichtet werden, sich rückwirkend an den Erstellungskosten zu beteiligen.