Dürfen gekochte Speisereste in den Grüngut-Container? Diese und andere Fragen zum Thema Kompost und Grüngut sorgen immer wieder für Verwirrung. Wir klären auf und zeigen, was mit den Bioabfällen passiert.
Kompost, Grüngut – ist das das Gleiche? Nein. Dahinter stecken zwei verschiedene Prozesse: die Kompostierung und die Vergärung. Der Inhalt der meisten Grüngut-Container am linken Zürichseeufer wird in sogenannte Vergärungs- oder Biogasanlagen gebracht. Dort vergärt das Material ohne Luftzufuhr und setzt Biogas frei, das für die Strom- oder Wärmeproduktion eingesetzt wird. Das übriggebliebene Material sowie dessen Flüssigkeit dient der Landwirtschaft schliesslich als Dünger.
Im Grüngut-Container, dessen Inhalt vergärt wird, dürfen alle Garten- und Küchenabfälle landen – auch gekochte Speisereste wie Fleisch, Teigwaren oder Brot. Was sonst noch alles hinein darf, sehen Sie auf unserem Merkblatt Grüngut und Kompost.
Für Maden ist ein Grüngut-Container ein Paradies, da sie die Faulgase und Essensreste lieben. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Container immer geschlossen zu halten. Zudem sollte die Tonne regelmässig gereinigt werden. Auch spezielles Biotonnenpulver oder Hausmittel wie Essigwasser schaffen Abhilfe gegen die lästigen Larven.
Keine Essensreste auf den Kompost
Anders läuft der Prozess des Kompostierens ab. Dieser findet unter Luftzufuhr statt und dauert länger. Wer im eigenen Garten einen Kompost anlegt, sollte darauf keine gekochten und tierischen Essensreste entsorgen. Den diese ziehen Ratten an. Wichtig ist, dass das kompostierbare Material klein gehäckselt wird. Was auf den Komposthaufen gehört und was nicht, lesen Sie auf dem oben verlinkten Merkblatt.
Falls Sie nicht sicher sind, ob der Inhalt Ihres Grüngut-Containers in eine Vergärungs- oder Kompostieranlage gelangt, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde. Viele Gemeinden führen auf ihrem Entsorgungskalender oder auf ihrer Website entsprechende Listen oder Merkblätter.