Stinkende Schuhe, Topfpflanzen oder Velos – in manchen Treppenhäusern gibt es kaum ein Durchkommen. Das kann nicht nur die Nachbarn ärgern, es verletzt auch gesetzliche Vorschriften. Und doch: Manchmal gilt das Gewohnheitsrecht.
Die Schuhe sind vom Herbstspaziergang schmutzig. Daher bleiben sie lieber draussen vor der Wohnungstüre. Geht das in Ordnung? Das kommt darauf an. Grundsätzlich gehört das Treppenhaus nicht zur gemieteten Fläche, weshalb dort keine Gegenstände abgestellt werden dürfen – ausser der Vermieter gibt seine Zustimmung.
Der Vermieter muss allerdings von Gesetzes wegen dafür sorgen, dass das Treppenhaus als Fluchtweg zur Verfügung steht und Feuerwehr sowie Sanität ohne Hindernisse durchkommen. Blockieren die Schuhe den Durchgang nicht, kann der Eigentümer sie also tolerieren. Dafür muss er nicht zwingend explizit zustimmen. Mieterinnen und Mieter dürfen sich auf das Gewohnheitsrecht berufen, wenn der Vermieter weiss, dass die Schuhe jeweils vor der Türe stehen und nicht interveniert.
Allerdings kann er seine stillschweigende Einwilligung auch jederzeit wieder zurückziehen. Zum Beispiel dann, wenn sich andere Nachbarinnen oder Nachbarn an den schmutzigen Schuhen stören.
Kinderwagen und Velos sorgen für Zündstoff
Während Schuhe vor der Wohnungstüre selten hochproblematisch sind, sorgen Velos, Trottis oder Kinderwagen im Eingangsbereich für mehr Zündstoff. In manchen Mehrfamilienhäusern ist kein Raum - oder keiner im Erdgeschoss - dafür vorhanden. Wer eine Wohnung in einer solchen Liegenschaft mietet, kann nach dem Einzug allerdings nicht nach einem solchen verlangen. Hier gilt das Prinzip „wie bei Vertragsabschluss gesehen, so gemietet“. Oft lässt sich für Kinderwagen ein Platz unter der Treppe oder in Teilen des Korridors finden, die nicht ins Freie führen. Ist dies nicht der Fall, lohnt es sich das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
Auch für Stockwerkeigentümer gilt dasselbe: Das Treppenhaus gehört zu den gemeinschaftlichen Teilen. Wer dort etwas abstellen will, muss das Ok der Gemeinschaft einholen.